Sie haben die Möglichkeit, das Augusta-Viktoria-Stift durch Zustiftungen zu unterstützen. Sie leisten damit eine Spende in den Vermögensstock des Augusta-Viktoria-Stift. Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder andere Wertgegenstände können dabei übertragen werden. Dies kann zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgen.

Als Stifter erhalten Sie von uns eine Stiftungsurkunde. Die Zinsen des zugestifteten Betrages werden dann langfristig gemäß unserer Satzung für die Arbeit des Augusta-Viktoria-Stift eingesetzt. Weiterhin können Sie in Ihrer Steuererklärung innerhalb von zehn Jahren maximal 1 Million Euro als Sonderausgaben und damit einen Steuervorteil geltend machen. Wird dem Augusta-Viktoria-Stift eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Ausführlicher können Sie sich in unserer Broschüre „Zustiftungen für Alt und Jung“ informieren.

Die Arbeitsweise von Stiftungen und was eine Zustiftung ist, erklärt das folgende Video des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen e.V. :

 

Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Vorstand, Herrn Thomas Dewor,
Tel. +49 361 659640.

Unterstützen Sie uns mit einer Zustiftung in Höhe von 150 Euro oder mehr. Überweisen Sie dazu Ihre Zustiftung an die unten genannte Bankverbindung oder senden uns Ihren ausgefüllten Zeichungsbrief zu.

Als Stifter erhalten Sie eine Stifterurkunde und werden auf Wunsch mit Ihrem Namen in die Tafel der Stifter auf der Homepage des Augusta-Viktoria-Stift aufgenommen.

 

Sie wollen durch Überweisung stiften?

Damit Ihre Zuwendung richtig zugeordnet wird, bitten wir Sie, als Verwendungszweck „Zustiftung“ anzugeben.

Augusta-Viktoria-Stift
IBAN: DE33 3506 0190 1566 1420 11
KD Bank Duisburg
Verwendungszweck: Zustiftung

Ihr Ansprechpartner

thomas dewor
Thomas Dewor
Telefon +49 361 65964-0
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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